
Staatliche Förderung:
Die Wohnungsbau-Prämie
Jetzt mit einem Bausparvertrag der Schwäbisch Hall 8,8 % Wohnungsbau-Prämie* vom Staat für eigene Sparbeiträge bekommen und schneller in die eigenen vier Wände. Unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht.
Wohnungsbau-Prämie
| Alle Angaben sind bezogen auf das Kalenderjahr | Alleinstehende | Verheiratete |
| Höhe der Förderung | 8,8 % | 8,8 % |
| Maximale Wohnungsbau-Prämie | 45,06 EUR | 90,11 EUR |
| Maximal geförderte Sparbeiträge bis | 512 EUR | 1.024 EUR |
| Zu versteuerndes Einkommen** | unter 25.600 EUR | unter 51.200 EUR |
Bei einem Bausparvertrag, der nach dem 1.1.2009 abgeschlossen wurde bzw. wird, ist die Gewährung der Wohnungsbau-Prämie dauerhaft an eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Bausparguthabens gebunden. Die Verwendungsmöglichkeiten rund ums Bauen, Kaufen und Wohnen sind sehr vielfältig.
Tipp: Wer beim Abschluss des Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann das Geld nach Ablauf einer siebenjährigen Bindungsfrist auch für andere Zwecke verwenden. Diese Regelung kann nur einmalig im Leben für einen Bauparvertrag in Anspruch genommen werden.***
*Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Bedingungen.
Bei Berechtigung.
**Bruttoeinkommen abzüglich Werbungskosten, Sonder-
ausgaben, Freibeträge.
***Bei nicht wohnwirtschaftlicher Verwendung ist die
Förderung auf die letzten sieben Jahre begrenzt.


